ZOLLLAGER
SOFORTIGE VERFÜGBARKEIT IN ITALIEN
Die als „ausländisch gekennzeichneten“, bei Sirio gelagerten Waren können vertrieben werden, als befänden sie sich noch im Ausland. Vorteil dabei ist die sofortige Verfügbarkeit im italienischen Inland.
Die unter diesen Bedingungen und auf unbestimmte Zeit gelagerten Waren unterliegen in diesem Zeitraum nicht der Mehrwertsteuer, den Zollsätzen oder anderen Steuern, bis sie endgültig importiert werden.
Die Unternehmer, die die Abholung der Ware verzögern oder vor Vertrieb Bestände aufbauen wollen, können dank diesem Instrument den negativen Cashflow, der sich aus den Zollsätzen des endgültigen Imports ergibt, verzögern.
Die darauffolgenden zollrechtlichen Bestimmungen sind mitunter:
ÜBERLASSUNG ZUM ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
ÜBERFÜHRUNG IN DEN STEUERFREIEN VERKEHR (ENDGÜLTIGER IMPORT)
DURCHFUHR IN EIN ANDERES LAND INNER- ODER AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
WEITERVERSAND IN EIN LAND AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION


Die Nutzung des Zolllagers bietet auch weitere Vorteile: Diese Strategie begünstigt den Handel, besonders den Transithandel, und erlaubt, die gelagerten Waren jederzeit ins Ausland zu exportieren oder sie im Inland zur wirtschaftlich günstigsten Zeit zu vertreiben.
Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, Einkäufe zu tätigen, wenn das Angebot in externen Märkten am günstigsten ist, bzw. Verkäufe zu tätigen, wenn die Nachfrage in internen oder externen Märkten am günstigsten ist.
Im Einzelnen bieten die gelagerten Waren verschiedene Möglichkeiten:
AUSLANDSVERKAUF AN EINEN NATIONALEN ABNEHMER
AUSLANDSVERKAUF AN ABNEHMER MIT SITZ IM AUSLAND ODER ZUMINDEST AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNIONN, AUSPACKEN, UMPACKEN, REPARATUR DER VERPACKUNGEN USW.
FERNER SIND WÄHREND DER LAGERUNG EINIGE „ÜBLICHE BEHANDLUNGEN“ ZULÄSSIG, DIE IM FOLGENDEN ZUM TEIL AUFGEFÜHRT SIND. IM ALLGEMEINEN HANDELT ES SICH UM VERFAHREN, DIE AUF DIE ERHALTUNG SOWIE DIE VERBESSERUNG PRÄSENTATION ODER HANDELSQUALITÄT DER WARE AUSGERICHTET SIND.
VERPACKEN, AUSPACKEN, UMPACKEN, REPARATUR DER VERPACKUNGEN USW.
EINFACHE SORTIER- UND KATEGORISIERUNGSVERFAHREN
ANBRINGEN VON GÜTEZEICHEN, STEMPELN, ETIKETTEN USW. AUF DEN WAREN ODER VERPACKUNGEN
MISCHUNG VON GÜTERN, SOFERN ES SICH UM EINFACHE VORGÄNGE HANDELT
INVENTAR ODER STICHPROBENBILDUNG